1. Weißgrad: Für klares Glas ist keine offensichtliche Farbe und kein offensichtlicher Glanz erforderlich.
2. Luftblasen: Eine bestimmte Anzahl von Luftblasen mit einer bestimmten Breite und Länge ist erlaubt, während Luftblasen, die mit einer Stahlnadel durchstochen werden können, nicht vorhanden sein dürfen.
3. Transparenter Klumpen: Bezieht sich auf den Glaskörper mit ungleichmäßigem Schmelzen.Bei Glasbechern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 142 l nicht mehr als einer mit einer Länge von nicht mehr als 1,0 mm;für einen Glasbecher mit einem Fassungsvermögen von 142–284 ml, nicht länger als 1,5 mm.Erstens dürfen die transparenten Klumpen von 1/3 des Körbchenkörpers nicht existieren.
4. Verschiedene Partikel: Bezieht sich auf undurchsichtige körnige Kleinteile, die Länge beträgt nicht mehr als 0,5 mm und es gibt nicht mehr als eins.
5. Rundheit der Tassenmündung: Bezieht sich darauf, dass die Tassenmündung nicht rund ist und der Durchmesserunterschied nicht mehr als 0,7 bis 1,0 mm beträgt.
6. Streifen: Eine Sichtprüfung im Abstand von 300 mm ist selbstverständlich nicht zulässig.
7. Geringe Abweichung der Körbchenhöhe (geringe Abweichung der Körbchenhöhe): Der Höhenunterschied eines Körbchenkörpers beträgt nicht mehr als 1,0 bis 1,5 mm.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. März 2022